Ein Genossenschaftsanteil kostet 160 Euro. Für 1– und 2–Raum-Wohnungen sind 3 Genossenschaftsanteile notwendig, für jeden weiteren Wohnraum ein weiteres Anteil. Dazu komme einmalig Eintrittsgeld und Bearbeitung des Antrages in Höhe von 60 Euro.
Nein.
Ja, für Grundstücksaußenreinigung sowie Winterdienst und Grünlandpflege. Hausinnenreinigung in einigen Objekten obliegt den Mietern, sonst wird diese von einem Dienstleister zentral durchgeführt.
Spätestens zum Tag des Beginns des Mietvertrages.
Zeigen Sie den Sachverhalt schnellstmöglich in der Geschäftsstelle an. Dort wird die Reparatur veranlasst. Beauftragen Sie keinen Handwerker selbst, Sie müssten dann die Kosten tragen.
Es gilt für die Mieter die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.
Ihre Kündigung wird zum 31.12. des Jahres gültig und es folgt ein weiteres Jahr Wartezeit. Nach der Bestätigung des Jahreabschlusses durch die Mitgliederversammlung werden die erworbenen Anteile an Sie ausbezahlt.
Generell ist es möglich einen Hausgarten zur Nutzung zu erhalten. Diese Vergabe erfolgt kostenfrei zur Wohnung bis auf Widerruf durch die GWG. Die Möglichkeiten der Nutzung sind vor Anmietung anzufragen, da in einigen Objekten keine Gärten zur Verfügung stehen.
Bis zum 3. Werktag des laufenden Monates.
Grundsätzlich werden die Wohnungen ohne Möblierung vermietet.
Persönlich zu den Sprechzeiten bzw. telefonisch zu üblichen Arbeitszeiten.